Reisen mit der Familie sind oft genauso schön wie anstrengend. Kommen gravierende Mängel hinzu, steigt die Unzufriedenheit. Zu den häufigen Problemen gehören Flugausfälle und Verspätungen. Diese führen nicht selten zum Verpassen eines Anschlussfluges. Der Wunsch nach einer Entschädigung ist vor allem bei einem verdorbenen Urlaub groß. Welche Leistungen Betroffene im Ernstfall bekommen, hängt vom Mangel ab. Wir klären Sie darüber auf, welche Entschädigung Ihnen zusteht und wie Sie diese bekommen.
Wann liegt ein Mangel vor?
Probleme entstehen, wenn Reiseveranstalter ihre Angaben im Angebot nicht einhalten und das Ihren Urlaubsaufenthalt beeinträchtigt. Zu diesen gehört der Gepäckverlust, verspätetet oder ausgefallene Flüge, ein Zimmer, bei dem der versprochene Meerblick fehlt oder eine Unterkunft mit niedrigerem Standard.
Wie Sie Reisemängel reklamieren
Buchen Sie ein Hotel mit Flug, fällt das unter das Reiserecht. Nach der Reise besteht die Möglichkeit, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Dafür halten Sie die richtige Vorgehensweise ein. Vor Ort zeigen Sie die Mängel direkt bei dem Reiseveranstalter an. Verlangen Sie Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist. Mit einem Protokoll und Fotos dokumentieren Sie die Probleme und den Zeitpunkt der Reklamation. Nehmen Sie sich die Zeit und schreiben eine Mängelanzeige, die die Reiseleitung unterschreibt. Im Internet finden Sie passende Mängelanzeige nach § 651c BGB. Gegebenenfalls kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter.
Empfehlenswert ist es, alle Urlaubsbroschüren und Reiseunterlagen aufzuheben, bis der Ersatzanspruch gilt. Nach der Rückkehr machen Sie diesen innerhalb von einem Monat geltend. Kein Recht auf Schadensersatz besteht, wenn Mitarbeiter Ihre angezeigte Reklamation innerhalb der von Ihnen vorgegebenen Frist beseitigten.
Mit Flightright Schadensersatz erhalten
Die Reiserechtexperten bieten Ihnen Unterstützung bei Mängeln aufgrund verspäteter oder ausgefallener Flüge. Die Mitarbeiter vertreten Ihre Fluggastrechte und fordern für Sie Schadensersatz ein. Sie zahlen die Reiserechtsexperten ausschließlich bei einer erfolgreichen Mängelklage und tragen kein finanzielles Risiko. Diese prüfen kostenfrei Ihren Anspruch und übernehmen im Ernstfall die gerichtliche Durchsetzung. Mehr Informationen erhalten Sie auf deren Internetseite flightright.at.
Welche Entschädigung steht Ihnen zu?
In der Frankfurter Tabelle finden Sie eine Übersicht über die potenziellen Mängel und die Höhe der erwartbaren Entschädigung. Sie schwankt zwischen fünf und 50 Prozent. Hilfreich ist die „ADAC Reisepreisminderungstabelle“. Bei schweren Mängeln oder dem Ausfall der Reise erhalten Sie eine Rückzahlung des Gesamtpreises. Zusätzlich besteht ein Recht auf Schadenersatz aufgrund der entgangenen Urlaubsfreude.