Der Ablauf einer standesamtlichen Trauung fängt eigentlich schon bei der Anmeldung dieser an. In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Dies gilt in Österreich als einzige Möglichkeit, um eine Eheschließung rechtskräftig zu machen, denn konfessionelle Trauungen haben hierzulande vor dem Gesetz keine Gültigkeit. Wenn Sie sich als entschlossen haben den Bund der Ehe einzugehen, sollte Ihr nächster Weg jener sein, ihre Trauung beim zuständigen Standesamt anzumelden. Diese kann maximal 6 Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin stattfinden. Mit dem Standesbeamten, oder der Standesbeamtin können Sie auch im Vorhinein schon Einzelheiten wie beispielweise Trauzeugen, Musikeinlagen, Ringtausch und den Ort der Trauung besprechen, sofern dieser außerhalb des örtlichen Standesamtes ist. Folgende Unterlagen benötigen Sie bei der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
- Meldebestätigung des Wohnsitzes oder eine Hotelbestätigung
- Urkundliche Nachweise über mögliche akademische Grade
Wenn sie bereits einmal verheiratet waren, ein oder mehrere Kinder aus unehelichen Beziehungen haben oder wenn Sie verwitwet bzw. geschieden sind, benötigen Sie noch zusätzliche Dokumente wie z.B. Geburtsurkunden der Kinder, Sterbeurkunde des verstorbenen Partners oder frühere Heiratsurkunden sowie auch Urkunden eigetragener Partnerschaften.
Trauzeugen sind in Österreich kein Muss
In Österreich können Sie, wenn Sie sich vor dem Standesbeamten das Jawort geben 1 oder 2 Trauzeugen haben, welche Sie bereits im Vorfeld wählen. Die bei der Eheschließung anwesenden Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen müssen hierzulande folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben – sprich erwachsen sein
- Sie müssen der deutschen Sprache (in Österreich) mächtig sein und alles verstehen – ansonsten kommt ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin zum Einsatz
- Sie müssen sich ausweisen können indem Sie einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen
Der Ablauf der standesamtlichen Trauung kurz und bündig
Wenn Sie nun genügend Vorarbeit geleistet und alles Notwenige organisiert haben steht Ihnen sicherlich einer der schönsten Tage Ihres Lebens bevor. Eine Hochzeit zählt immerhin zu den ganz besonderen Momenten, der unvergessen bleiben soll. Der Ablauf der standesamtlichen Trauung selbst ist in der Regel schnell über die Bühne gebracht und dauert in den meisten Fällen zwischen 20 und 30 Minuten. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
- Das Brautpaar wird durch den Standesbeamten / die Standesbeamtin begrüßt
- Die Personalien des Brautpaares und der Trauzeugen werden festgestellt und überprüft wofür man einen Personalausweis oder einen Reisepass benötigt.
- Das Trauzimmer (oder eine andere Location) wird betreten, das Brautpaar, die Trauzeugen und die Hochzeitsgäste nehmen Platz
- Ansprache und nochmalige offizielle Begrüßung der Standesbeamtin /des Standesbeamten
- Ehekonsenserklärung – Eheschließungsformel: Fragen der Standesbeamtin/des Standesbeamten an das Brautpaar (einzeln und nacheinander) ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen;
- bei Bejahung: Ausspruch der Standesbeamtin/des Standesbeamten, dass die beiden Verlobten nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
- Bei Verneinung: Abbruch der Trauung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten
- Ringwechsel: die Brautleute stecken sich gegenseitig die Eheringe an
- Brautkuss
- Zeitgleich mit dem Brautkuss ist auch Platz für eine musikalische Umrahmung (oftmals auch als Überraschung für das Brautpaar – Achtung! Vorher mit dem Standesbeamten / der Standesbeamtin absprechen)
- Der Ehebucheintrag wird durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten vorgelesen.
- Unterschriften: der Ehebucheintrag wird vom Brautpaar, den Trauzeugen und von der Standesbeamtin / dem Standesbeamten unterschrieben. Derjenige Ehegatte, dessen Name sich durch die Eheschließung geändert hat, muss schon mit seinem neuen Familiennamen unterschreiben
- Gratulation seitens des Standesbeamten / der Standesbeamtin
- Anstoßen mit einem Glas Sekt, Prosecco oder Champagner
In den meisten Fällen findet gleich im Anschluss an die standesamtliche Trauung ein kleiner Empfang oder eine Agape statt – entweder direkt vor dem Standesamt, oder in der gewählten Location, manchmal auch in einem Lokal. Wenn Sie die Gelegenheit aus platz- oder zeittechnischen Gründen nicht haben, erkundigen Sie sich frühzeitig wohin Sie mit Ihrer Hochzeitsgesellschaft gehen können. Bei traditionellen Hochzeiten folgt auf die standesamtliche Trauung die kirchliche Hochzeit und anschließend lädt das Brautpaar zum gemeinsamen Fest in einem Restaurant oder einer sonstigen Location – sofern man nicht alles unter einem „Dach“ hat – beispielsweise auf gemieteten Burgen oder Schlössern.
Schade, dass auf dieser kompetent wirkenden Seite sehr ausführlich falsche Informationen zu finden sind.
In Österreich ist bei einer Trauung am Standesamt KEINE Trauzeugin / KEIN Trauzeuge notwendig.
Nähere Infos unter:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070410.html
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