Worauf Autofahrer mit älteren Pkw ab jetzt in Paris achten müssen

Wien – Heute, 1. Juli 2016, führt Paris eine Umweltzone ein, die für Pkw gilt und auch Auswirkungen auf ausländische Autofahrer hat. „Innerhalb der Umweltzone gilt ein zeitlich begrenztes Fahrverbot: montags bis freitags von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Alle Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Jänner 1997 und Krafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000 dürfen dann dort nicht fahren. Diese Regelung betrifft  auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen“, erklärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl.
Die Umweltzone umfasst den Stadtbereich innerhalb des Stadtautobahnrings, des Boulevard périphérique. Der Stadtautobahnring selbst fällt nicht in den Regelungsbereich. Bis Herbst werden Verstöße gegen das Einfahrtverbot nicht geahndet. Ab September ist bei Missachtung der Vorschrift eine Strafe von 35 Euro fällig, ab 1. Jänner 2017 sind es 78 Euro.

Umweltplakette in Planung

„Voraussichtlich zum Jahresbeginn 2017 ist die Einführung einer Umweltplakette – ‚Pastille‘ oder ‚Vignette‘ – zur Kennzeichnung geplant. Derzeit ist noch ungeklärt, wo und wann diese Plakette gekauft werden kann“, berichtet die Club-Expertin. Bislang gilt der Zulassungsschein als Berechtigung zur Einfahrt.

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