Familie, Studium oder Beruf unter einen Hut zu bringen, ist alles andere als einfach. Das gilt insbesondere für den Alltag mit Baby oder Kleinkind. Für die Wiederaufnahme der Arbeit nach der Entbindung gibt es in Österreich klare Regeln. So schreibt der Gesetzgeber vor, dass Arbeitnehmerinnen in den ersten acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich dieser Zeitraum auf zwölf Wochen. Bei Studentinnen und Freiberuflerinnen gelten diese Mutterschutzvorschriften nicht. Sie müssen selbst entscheiden, wann sie Arbeit oder Studium wieder aufnehmen. Die achtwöchige Schonzeit nach der Geburt ist wichtig und nötig und sollte von allen Müttern eingehalten werden. Aber ab welchem Alter kann eine Mutter ihr Kind guten Gewissens in die Obhut von Tagesmutter oder Kindergarten geben, um zum Studieren oder in den Beruf zurückzukehren?

Die ersten Wochen nach der Geburt unbedingt aussetzen

Die Schonzeit nach der Geburt ist für Mutter und Kind gleichermaßen wichtig. Sie müssen sich von den körperlichen Anstrengungen der Geburt erholen und eine neue Alltagsroutine finden. In den ersten acht bis zwölf Wochen schlafen Neugeborene noch durchschnittlich 16 bis 18 Stunden am Tag, wachen in der Regel alle vier Stunden auf, verlangen nach einer frischen Windel und wollen gefüttert werden. Der überwiegende Teil der österreichischen Mütter stillt zudem, was eine Wiederaufnahme der Arbeit zusätzlich erschwert. Die Wachphasen des Babys betragen am Anfang gerade einmal eine halbe Stunde und werden erst im Verlauf der nächsten Monate länger. Babys wachen aber auch zwischendurch immer einmal wieder auf und beanspruchen Aufmerksamkeit, weil sie sich vielleicht unwohl fühlen oder Bauchschmerzen haben. Da der Wach- und Schlafrhythmus zudem individuell völlig verschieden ist, können junge Mütter und Väter in den ersten Wochen also ohnehin nicht lernen oder arbeiten. Die zwei Monate Mutterschutzfrist haben mithin ihre Berechtigung und sollten auch von nicht berufstätigen Müttern nach der Entbindung eingeplant werden. Das gilt auch, wenn Mütter so rasch wie möglich wieder Geld verdienen müssen, damit die Haushaltskasse stimmt.

Familienservice für Studierende

Wer während des Studiums ein Kind bekommt, muss das Studium nicht abbrechen. Mit einem effektiven Zeitmanagement klappt der Spagat zwischen Windeln wechseln und Hörsaal. Außerdem gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten, über die unter anderem der Familienservice, den es in vielen Hochschulen gibt, ausführlich informiert. Der Familienservice kümmert sich darum, dass Studierende mit Kindern das Studium ermöglicht wird. Zudem besteht die Möglichkeit, Pflichtveranstaltungen so zu legen, dass Studierende nur zwei oder drei Tage in der Universität anwesend sein müssen, wenn sie zum Beispiel die Möglichkeit haben, ihre Kinder an diesen Tagen von Verwandten betreuen zu lassen.

Zwei Jahre Karenz

Nach der achtwöchigen Mutterschutzfrist stehen berufstätigen Eltern in Österreich verschiedene Modelle der Karenz zur Verfügung. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, jungen Müttern eine Karenz von bis zu zwei Jahren nach der Geburt einzuräumen, wobei Mütter auf eigenen Wunsch auch früher in den Beruf zurückkehren können. Eltern können die Karenz zwischen sich aufteilen. Denn auch Väter haben Anspruch auf Karenz nach der Geburt eines Kindes. Individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber sind ebenso möglich, wie Teilzeitregelungen. Da während der Karenz kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, gibt es vom Staat auf Antrag ein Kinderbetreuungsgeld. Die meisten Mütter, die nach der Karenz in ihren Beruf zurückkehren, arbeiten nur noch Teilzeit, auch wenn die Kinder schon größer sind. Mit ein Grund dafür sind die nicht ausreichend vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten, insbesondere in den ländlichen Regionen.

Das schlechte Gewissen ist unbegründet

Für die meisten Mütter ist es eine Gewissensfrage, ab wann sie wieder arbeiten gehen. Auf der einen Seite wollen sie ihre Kinder so lange wie möglich selbst versorgen, auf der anderen Seite fürchten sie sich davor, beruflich den Anschluss zu verlieren. Studien belegen, dass das schlechte Gewissen völlig unnötig ist. Im Gegenteil: Kinder profitieren von der Betreuung durch fremde Personen. Kinder, die schon in den ersten zwei Lebensjahren fremdbetreut werden, entwickeln demnach später seltener psychische Störungen und weisen sprachlich bessere Fähigkeiten auf als Kinder, die nur von ihren Eltern betreut werden. Schon in den 1960er-Jahren wurde in Untersuchungen nachgewiesen, dass die Kinder von Müttern, die früh in den Beruf zurückgekehrt sind, bei Intelligenztests sogar besser abgeschnitten haben. Zudem sind diese Kinder weniger ängstlich und passen sich leichter an. Auch in der Schule sind sie selbstbewusster und leistungsbereiter. Nicht nur die Kinder profitieren von einer frühen Rückkehr in den Beruf, auch die Mütter selbst sind zufriedener, wenn die Babypause nicht zu lange dauert, das wurde in einer Langzeitstudie herausgefunden.

Die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen

Auch wenn die ersten 1,5 Jahre im Leben eines Kindes die Eltern-Kind-Beziehung prägen, schadet es nicht, Kinder früher in eine Krippe oder zu einer Tagesmutter zu geben. Spätestens im Alter von drei Jahren sollte aber jedes Kind in eine Betreuungseinrichtung gegeben werden. Die Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt werden. Deshalb sollten Eltern sich die Verhältnisse bei der Tagesmutter oder in der Krippe genau anschauen und sich fragen, ob genügend Zeit für die individuelle Betreuung des Kindes zur Verfügung steht. Die Chemie zwischen Eltern und Betreuer muss stimmen. Dem Kind zuliebe sollte eine ausreichende Eingewöhnungszeit möglich sein. Experten empfehlen drei Wochen als Eingewöhnungsphase, in denen die Eltern sich langsam mehr und mehr zurückziehen.

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